Uit de laatste Europa nieuwsbrief blijkt dat de Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zich er zorgen over maakt dat Amerikaanse partijen zich klaar maken om de Europese juridische markt te bestormen. Aanleiding is een Amerikaans rapport over het Europese rechtssysteem.
DIHK verzet zich, zo blijkt uit het bericht, tegen het recht als investeringsobject voor advocatenkantoren en procesfinanciers en waarschuwt voor de gevaren van concurrentie binnen die EU op het gebied van onder meer massaclaims (‘Sammelklagen‘).
Hierna het bericht:
DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke: Recht ist kein Investitionsobjekt!
Die Studie „The Growth of Collective Redress in the EU“ der U.S. Chamber of Commerce stand im Mittelpunkt einer Diskussionsveranstaltung am 21. März in Brüssel. Auf 74 Seiten haben die amerikanischen Wirtschaftsexperten vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen in den USA die Situation in zehn europäischen Mitgliedstaaten untersucht und bewertet.
DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke diskutierte die Ergebnisse mit Anwälten und einem Vertreter von BusinessEurope in Anwesenheit der Kabinettschefin der DG Justiz, Renate Nikolay. Er warnte vor einem Wettbewerb der Rechtssysteme im Bereich der Sammelklagen und rief dazu auf, den Missbrauch des Rechts als Investitionsobjekt für Kanzleien und Prozess-Finanzierer zu verhindern. Insbesondere für KMU gebe es große Risiken: selbst wenn sie obsiegten, bliebe ein – womöglich existenzbedrohlicher – PR-Schaden. Darüber hinaus würde die EU ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie das nationale Prozessrecht regulieren würde.
Die Kommission hat im Juni 2013 die Mitteilung „Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz“ sowie die Empfehlung „Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten“ veröffentlicht und evaluiert derzeit die daraufhin ergriffenen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten. Sie will noch in diesem Jahr ihre nächsten Schritte für die Regelung kollektiver Rechtsschutzinstrumente in der EU bekannt geben.